 BAR Lokpersonal Personenverkehr
Am 01. Juli 2010 trafen sich Vertreter des LPV-SEV und VSLF mit dem Leiter ZF, um über die eingegebenen BAR Änderungswünsche zu diskutieren.
Diese Sitzung war völlig sinnlos und hätte auch auf dem schriftlichen Weg erledigt werden können, da die SBB nicht auf Verhandlungen eintreten will und dasselbe theatralische Spiel aufzog wie beim Einreihungsworkshop vom Vortag.
Die Vorstellungen der zukünftigen BAR gehen weit auseinander. Seitens der Leitung ZF wird sogar von einem Verzicht auf eine BAR LP P gesprochen. Zudem wurden aus Sicht LPV/VSLF unrealistische Zahlen vorgebracht. Dass Kosten von mindestens 40 Mio, schlimmstenfalls sogar von 60 Mio. anfallen sollen, ist schlichtweg eine übertriebene Zwängerei des Leiters ZF.
Diese Zahlen erstaunen umso mehr, da bei ersten Gesprächen mit den Spitzenvertretern seitens ZF, Kosten von rund 12 Mio. genannt wurden. Dass man die Eingaben als unseriös betrachtet, da sich vieles überschneidet, ist nur am Rande zu erwähnen. Hier sieht man, weder Verständnis noch Wertschätzung dem Personal gegenüber besteht, obwohl dies immer wieder erwähnt wird. Eingaben sind dazu da, damit man darüber diskutiert und allenfalls zu einem Abschluss bringen kann. Dazu will der Leiter ZF, sich an einzelne Lokführer halten, die in Gesprächen beim Frühstückstisch, Team.- und Forumanlässen aus Eigeninteressen hervorheben wollen.
Dabei werden diejenigen Aussagen hervorgehoben, die der Leiter ZF hören will und zu seinen Gunsten auslegt. Es musste ihm klar gemacht werden, dass solche Einzelgespräche nicht die Haltung der Lokführenden und nicht die Vertreter des Personals seien.
Die BAR sollen abgeschafft und Arbeitszeitmodelle „kreiert“ werden, damit sich jeder Einzelne alleine mit Arbeitszeitrecht durchschlagen muss. Arbeitszeitmodelle sind schon lange machbar. Es musste einmal mehr festgestellt werden, dass Aussagen nicht gleich Aussagen sind.
Es wurde abgemacht, dass man sich über Arbeitsmodelle im Herbst unterhalten und Leitplanken/Parameter festlegen will, um dann hoffentlich nicht feststellen müssen, dass solche Modelle weder gesetzeskonform noch umsetzbar sein werden.
LPV und VSLF werten die Ablehnung von BAR-Verhandlungen als massgebliche Verletzung des GAV Art. 59, Abs. 2. Sowie des Beschlusses an der Retraite.
LPV Info 07/2010, RZ VSLF Nr. 281, HG 06.Juli 2010 |