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Treffen SBB P: Zeitabbaupläne im Zusammenhang Schiedsgericht Bandbreiten Arbeitszeitkonten
LPV-NEWS
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Treffen SBB P: Zeitabbaupläne im Zusammenhang Schiedsgericht Bandbreiten Arbeitszeitkonten

Im Zusammenhang mit dem vom VSLF angerufenen Schiedsgericht nach GAV, welchem sich der SEV angeschlossen hat, bezüglich des Überschreitens der Bandbreiten der Arbeitszeitkonten beim Lokpersonal P, wünschte die SBB ein Vereinbarungs-Gespräch.
Sie
wollten Spielregeln für die notwendigen Zeitabbaupläne vereinbaren und im Gegenzug den Rückzug des hängigen Schiedsgerichts durch die Verbände festlegen.

Der von der SBB präsentierte Entwurf war aus Sicht des LPV und VSLF ein einseitiger
Wunschkatalog nach erhöhter Flexibilität zulasten des Lokpersonals.

LPV und VSLF machten klar, dass man nicht bereit ist, zusätzlich Flexibilisierungen und
Regelungen, welche andere GAV Artikel verletzen, zu unterzeichnen. Zudem ist die von der SBB bemängelte Handhabung der Zeitkonten (nach oben wie nach unten) klar ein Führungsproblem in der Linie und keine mit den Verbänden zu vereinbarende Massnahme.

Eine Schlechterstellung des Lokpersonals innerhalb der SBB, da sie den Betrieb seit Jahren
mit Zusatzarbeit aufrecht halten, widerspricht jeder Logik.

Auf die Möglichkeit, hohe Zeitkonten durch freiwillige Ausbezahlungen zu verkleinern, ist die
SBB nicht eingetreten; zumal LPV und VSLF die zuviel geleistete Arbeit über den Bandbreiten nach GAV als Überzeit betrachtet und demzufolge mit 125 % zu vergüten ist.

Ein definitives Urteil vom Schiedsgericht erwarten wir diesen Sommer.
Die SBB hat nach dem zweiten Treffen die Vereinbarungs-Gespräche abgebrochen. Somit bleibt das Schiedsgericht weiterhin hängig.

Die Leitung P-OP ZF betonte im Anschluss, dass jetzt Massnahmen ergriffen werden, um die Zeitkonten in die Bandbreiten zu führen.

Bewirtschaftung der Zeitkonten (JAZ, NA, ND2, UeZ) /Zielvereinbarungen
Seit Jahren wurden die Zeitkonten nicht aktiv Bewirtschaftet (Absprache CLP/Lokführer). Die SBB bemängelt, dass einen Teil der LF nicht bereit ist, Freitage zu beziehen oder bei selbstverschuldeten Minuszeiten zusätzlich zu Arbeiten.
LPV und VSLF halten fest, dass ein
grosser Teil der Plus-Zeitkonten unverschuldet, aufgrund zuviel eingeteilter täglicher Arbeitszeit ohne die notwendige Gewährung von Freitagen, zustande gekommen ist (z.B. Sept. 2009 im Durchschnitt pro LF +10 Min. tägliche Arbeitszeit bei 2'300 Lokführern).

Stellung LPV / VSLF: Gemäss GAV 63 sind Zeitguthaben in EINVERNEHMEN zwischen dem Vorgesetzten und der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter abzubauen; wir verstehen darunter, dass die Wünsche des Personals zu berücksichtigen sind und ein Kompromiss zu finden ist.

Weiter empfehlen wir dringend, keine JAZ zu 100% auszahlen zu lassen und einer Umbuchung von UeZ in JAZ nicht zuzustimmen, da diese anschliessend auch nur zum Satz von 100% vergütet wird.

Bei Fragen oder Problemen wende dich an deinen Verband.

LPV RZ

VSLF Nr. 269, HG

3. Juni 2010

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