BBT-Anerkennung des Lokführerberufes
Im durch den VSLF gekündigten Vertrag, Vision 2010 und an der Retraite Lokpersonal Personenverkehr, wurde vereinbart, dass die BBT-Anerkennung (Bundesamt für Beruf und Technik) des Lokführerberufes durch die SBB und den VöV (Verband öffentlicher Verkehr) angestrebt wird.
In der Folge wurde Login damit beauftragt, eine Machbarkeitsstudie sowie eine Kosten-/Nutzenanalyse zu erstellen.
Auf Grund der Resultate aus dieser Machbarkeitsstudie wurde durch die SBB und den VöV entschieden, einen BBT anerkannten Ausbildungslehrgang zum Lokomotivführer nicht mehr weiter zu verfolgen. Die Gründe liegen hauptsächlich bei den Kosten für die Neuentwicklung einer BBT anerkannten „Berufslehre Lokomotivführer“ sowie der „Fremdeinwirkung“ durch das BBT in einen eigentlichen Monopolberuf. Aus Sicht des LPV wird hier eine große Möglichkeit verpasst, dem Lokpersonal die Wertschätzung entgegenzubringen, die es auch verdient.
Hingegen wird durch den VöV die Möglichkeit geprüft, ob auf Tertiärstufe (Weiterbildung) eine BBT-Anerkennung über eine Berufsprüfung Lokführer erlangt werden kann. Voraussetzung dazu ist jedoch eine BBT anerkannte Berufslehre.
Die SBB haben der VG im Rahmen dieses Projekts zugesichert, zukünftig nur noch Lokführeranwärter(Innen) zur Lf-Ausbildung zuzulassen, welche über eine BBT anerkannte Berufslehre verfügen. Grosswangen, 26.04.2010 ZP LPV, Rinaldo Zobele
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