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Entscheid über Aufteilung RV /FV bei SBB P verschoben
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Entscheid über Aufteilung RV /FV bei SBB P verschoben

Nach der Kündigung der Vision 2010 (auf Ende 2009) wurde an der Retraite vom 11. Sept. 2009 mit dem Personalchef SBB und Leiter P-OP ZF beschlossen, dass auch zukünftig alle Lokführer auf das Depotprofil  (alle Strecken und Fahrzeuge pro Depot ausser Spezialfahrzeuge) ausgebildet werden.

An einem Retraite-Treffen vom 4. Jan. 2010 wurde für uns völlig überraschend bekannt gegeben, dass dieser Beschluss nicht mehr eingehalten werden könne, da der Regionalverkehr RV und Fernverkehr FV bei SBB P aufgeteilt werden sollen bis hin zu Tochterfirmen mit eigenem Lokpersonal. An diesem Treffen musste festgestellt werden, dass der Leiter ZF seine direkten Vorgesetzten über seine Strategie nicht in Kenntnis gesetzt hatte.

Mögliche Szenarien wurden am 24. Feb. präsentiert. Die Stossrichtung ist eine Aufteilung in RV-LF / FV-LF und Pool-LF (Reserve für beide Verkehre) wie in der Beilage der SBB Zeitung Nr. 11 vom 2. Juni ausführlich vorgestellt.

Definitive Entscheide sollten den Sozialpartnern am 11. Juni eröffnet werden; das Treffen wurde von der SBB kurzfristig abgesagt.

Es ist anzunehmen, dass SBB-intern unterschiedliche Strategien aufeinander fallen und sich Entscheide laufend verzögern; zumal die Leitung der Division Personenverkehr seit Anfang Jahr von Vincent Ducrot über Jürg Schmid zu Urs Schlegel gewechselt hat.

Der Widerstand der Verbände, der PeKo, Schreiben und Resolutionen an Andreas Meyer von der Basis und Reaktionen auf falsche Newsletter der SBB werden dazu beigetragen haben, dass noch keine Entscheide gefällt wurden. LPV und VSLF akzeptieren keine weitere Aufteilung des Lokpersonals SBB P. Die massiven Folgekosten für die SBB, die durch Zusatzausbildungen ausgelöst werden, stehen in keinem Verhältnis zur kurzfristigen Produktivitätssteigerung. Verunmöglicht wird damit auch eine flexible und wirtschaftliche Einteilung und gesundheitsschonende Arbeitspläne. Die Gefährdung der Sicherheit durch monotone Dienste und verkürzte Ausbildungen, welche mehr als Schnellbleiche bezeichnet werden müssen, sprechen klar dagegen.

LPV , Info 05/2010, RZVSLF Nr. 270, HG 11. Juni 2010

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