Derzeit finden in der ganzen Schweiz die Massabnahme-Touren für das Lokpersonal P statt.
Die Sozialpartner haben mit P-OP-ZF vereinbart, dass das Tragen der Uniform für das Lokpersonal, welches vor dem 31.12.2009 bei P-OP-ZF angestellt war, auf Freiwilligkeit basiert. Für ab dem 1.1.2010 neu eingestellte Lokführer, resp. Lokführeranwärter ist die Uniformtragpflicht Bestandteil des Anstellungsvertrages.
Lokführer welche vor dem 1.1.2010 bei P-OP-ZF angestellt waren, können sich einmalig für das Tragen der Uniform entscheiden. Mit diesem Ja-Entscheid akzeptieren sie die Uniformtragpflicht ebenfalls als Bestandteil des Anstellungsverhältnisses.
In diesem Zusammenhang ruft der LPV-SEV folgendes in Erinnerung:
Die Frage der Garderobenverfügbarkeit ist noch nicht an allen Standorten zur Zufriedenheit der Sozialpartner gelöst.
Mit dem Tragen einer Uniform wird man für die Kundschaft als Botschafter der SBB sichtbar und übernimmt damit automatisch kundendienstliche Aufgaben.
Der LPV-SEV ist nach wie vor der Meinung, dass die Übernahme kundendienstlicher Aufgaben als „Jobenlargement“ gilt und somit lohnrelevant ist.