Im strategischen Begleitausschuss Vision 2010 wurde die Notwendigkeit erkannt, die Mehrbelastung einer zweiten Volllizenz für Auslandeinsätze zu honorieren. Dazu wurden von beiden Seiten eine Variante vorgestellt. Ende April hätte darüber kommuniziert werden sollen.
Die Begründung und die Art der Entschädigung, die nun P-OP mit dem Newsletter vom 26. Mai 2009 bekannt gegeben hat, kann der LPV so nicht annehmen und ist damit nicht einverstanden, insbesondere deshalb, weil diese Lösung mit der Vision 2010 nicht kompatibel ist.
Man war sich innerhalb der VG einig, dass man alle Lokführer in ihrer FS 11 - FS 15 mit einer B-Bewertung für den Mehraufwand hätte entschädigen sollen. Dies hätte alle zufrieden gestellt und auch die Lokführer in der FS 15 daran teilhaben lassen. Diese Lösung wäre aus Sicht der VG eine gerechtere Variante gewesen.
Die einseitig verordnete Variante der Leitung P-OP-ZF basiert somit, einmal mehr, nicht auf einer mit der VG verhandelten Grundlage. Die VG sieht in diesem, nicht zum ersten Mal angewandten, Vorgehen zunehmend ein Verstoss gegen Treu und Glauben im Sinne des GAV Ziff.9, Abs.1.